27.12.2024

Produktsicherheitsanforderungen im Onlineshop

Produktsicherheitsanforderungen im E-commerce: Was Sie wissen müssen

Produktsicherheitsanforderungen im E-commerce: Was Sie wissen müssen

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR – General Product Safety Regulation) tritt ab Dezember 2024 in Kraft und verschärft die Anforderungen an Händler, Importeure und Hersteller in der Europäischen Union. Für Betreiber von Onlineshops, die Produkte direkt an Verbraucher verkaufen, ergeben sich neue Verpflichtungen, die für jedes angebotene Produkt erfüllt werden müssen. Dieser Artikel erklärt, welche Angaben und Schritte notwendig sind, anhand eines Beispielszenarios.

Beispielszenario: Die Firma „DesignHandles GmbH“

Die Firma DesignHandles GmbH lässt hochwertige Türklinken in China herstellen und verkauft diese unter ihrer eigenen Marke über einen Onlineshop in Deutschland. Die Produkte sind für den Innenbereich konzipiert und sollen den Ansprüchen eines gehobenen Designs gerecht werden. Welche Schritte und Angaben sind erforderlich, um die GPSR zu erfüllen?

1. Pflichtangaben auf dem Produkt und der Verpackung

a) Name und Adresse des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs

Als „DesignHandles GmbH“ gelten Sie als Hersteller, da die Produkte unter Ihrem Namen verkauft werden. Auf der Verpackung oder direkt auf dem Produkt müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Firmenname: DesignHandles GmbH
  • Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland

b) Produktkennzeichnung

Das Produkt muss eindeutig identifizierbar sein. Eine Modellnummer oder Seriennummer sollte auf der Verpackung und/oder dem Produkt angegeben werden. Beispiel:

  • Modellnummer: DH-1001
  • Seriennummer: SN-202412345

c) Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen

Eine Anleitung zur Montage und Nutzung der Türklinke muss in deutscher Sprache beiliegen. Wichtige Sicherheitsinformationen sollten deutlich hervorgehoben werden, z. B.:

  • „Nicht für Außentüren geeignet.“
  • „Nur auf festen Holztüren verwenden.“

d) CE-Kennzeichnung (falls erforderlich)

Falls die Türklinke unter eine EU-Richtlinie wie die Bauproduktenverordnung fällt, muss sie die CE-Kennzeichnung tragen. Eine Konformitätserklärung ist erforderlich.

2. Pflichtangaben im Onlineshop

Im Onlineshop müssen dieselben Informationen bereitgestellt werden wie auf dem Produkt selbst. Zusätzlich müssen Details zur Verfügbarkeit, zum Preis und zur Lieferung angegeben werden.

a) Produktbeschreibung

Die Beschreibung der Türklinke sollte alle relevanten technischen und funktionalen Informationen enthalten. Beispiel:

  • Produktname: Türklinke „DH-1001“ von DesignHandles
  • Material: Edelstahl, gebürstet
  • Maße: Länge 120 mm, Breite 45 mm
  • Eigenschaften: Ergonomisches Design, geeignet für Innentüren

b) Herstellerangaben

Die Angaben zu Ihrer Firma müssen leicht auffindbar sein, z. B.:

  • Hersteller: DesignHandles GmbH
  • Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland
  • Kontakt: info@designhandles.de

c) Sicherheits- und Warnhinweise

Hinweise zur sicheren Nutzung des Produkts sollten in der Produktbeschreibung enthalten sein:

  • „Nicht geeignet für Feuchträume.“
  • „Montage durch Fachpersonal empfohlen.“

d) Preisangaben

Der Preis muss transparent und inkl. Mehrwertsteuer angegeben werden. Beispiel:

  • Preis: 29,99 € inkl. 19 % MwSt., zzgl. Versandkosten

e) Lieferinformationen

Die Lieferzeit und die Verfügbarkeit des Produkts müssen angegeben sein:

  • Lieferzeit: 2–3 Werktage
  • Verfügbarkeit: Auf Lager

f) Produktbilder

Hochauflösende Bilder des Produkts aus verschiedenen Perspektiven sind Pflicht. Detailaufnahmen von Oberflächenstrukturen oder Befestigungsmaterialien sind ebenfalls empfehlenswert.

g) Gebrauchsanleitung als Download

Ergänzend kann die Gebrauchsanleitung als PDF bereitgestellt werden. Beispiel:

  • „[Montageanleitung als PDF herunterladen]“

3. Umgang mit Sicherheitsproblemen

Sollte sich herausstellen, dass ein Produkt unsicher ist, müssen Sie:

  1. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde innerhalb von 2 Werktagen informieren.
  2. Das Produkt sofort aus dem Verkauf nehmen.
  3. Kunden über notwendige Maßnahmen informieren (z. B. Rückruf).

4. Weitere Beispiele: Produktsicherheitsangaben bei anderen Artikeln

a) Elektrische Geräte (z. B. Wasserkocher von „Heat&Boil“):

  • CE-Kennzeichnung
  • Energieeffizienzlabel
  • Warnhinweise wie: „Gerät nicht in Wasser tauchen.“
  • Technische Daten: Spannung, Leistung in Watt

b) Spielzeug (z. B. Holzbauklötze von „PlayWood“):

  • Hinweis auf Altersfreigabe (z. B. „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren.“)
  • Materialangaben: „100 % unbehandeltes Holz.“
  • Herstellerangaben und CE-Kennzeichnung

Zusammenfassung

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt sicher, dass Verbraucher in der EU nur sichere Produkte kaufen können. Onlineshop-Betreiber wie die „DesignHandles GmbH“ müssen sicherstellen, dass ihre Produkte korrekt gekennzeichnet sind und alle Informationen im Shop leicht zugänglich sind. Verstöße können zu hohen Bußgeldern, Rückrufen und rechtlichen Konsequenzen führen. Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der Vorschriften ist daher essenziell.

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