Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR – General Product Safety Regulation) tritt ab Dezember 2024 in Kraft und verschärft die Anforderungen an Händler, Importeure und Hersteller in der Europäischen Union. Für Betreiber von Onlineshops, die Produkte direkt an Verbraucher verkaufen, ergeben sich neue Verpflichtungen, die für jedes angebotene Produkt erfüllt werden müssen. Dieser Artikel erklärt, welche Angaben und Schritte notwendig sind, anhand eines Beispielszenarios.
Die Firma DesignHandles GmbH lässt hochwertige Türklinken in China herstellen und verkauft diese unter ihrer eigenen Marke über einen Onlineshop in Deutschland. Die Produkte sind für den Innenbereich konzipiert und sollen den Ansprüchen eines gehobenen Designs gerecht werden. Welche Schritte und Angaben sind erforderlich, um die GPSR zu erfüllen?
Als „DesignHandles GmbH“ gelten Sie als Hersteller, da die Produkte unter Ihrem Namen verkauft werden. Auf der Verpackung oder direkt auf dem Produkt müssen folgende Angaben enthalten sein:
Das Produkt muss eindeutig identifizierbar sein. Eine Modellnummer oder Seriennummer sollte auf der Verpackung und/oder dem Produkt angegeben werden. Beispiel:
Eine Anleitung zur Montage und Nutzung der Türklinke muss in deutscher Sprache beiliegen. Wichtige Sicherheitsinformationen sollten deutlich hervorgehoben werden, z. B.:
Falls die Türklinke unter eine EU-Richtlinie wie die Bauproduktenverordnung fällt, muss sie die CE-Kennzeichnung tragen. Eine Konformitätserklärung ist erforderlich.
Im Onlineshop müssen dieselben Informationen bereitgestellt werden wie auf dem Produkt selbst. Zusätzlich müssen Details zur Verfügbarkeit, zum Preis und zur Lieferung angegeben werden.
Die Beschreibung der Türklinke sollte alle relevanten technischen und funktionalen Informationen enthalten. Beispiel:
Die Angaben zu Ihrer Firma müssen leicht auffindbar sein, z. B.:
Hinweise zur sicheren Nutzung des Produkts sollten in der Produktbeschreibung enthalten sein:
Der Preis muss transparent und inkl. Mehrwertsteuer angegeben werden. Beispiel:
Die Lieferzeit und die Verfügbarkeit des Produkts müssen angegeben sein:
Hochauflösende Bilder des Produkts aus verschiedenen Perspektiven sind Pflicht. Detailaufnahmen von Oberflächenstrukturen oder Befestigungsmaterialien sind ebenfalls empfehlenswert.
Ergänzend kann die Gebrauchsanleitung als PDF bereitgestellt werden. Beispiel:
Sollte sich herausstellen, dass ein Produkt unsicher ist, müssen Sie:
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt sicher, dass Verbraucher in der EU nur sichere Produkte kaufen können. Onlineshop-Betreiber wie die „DesignHandles GmbH“ müssen sicherstellen, dass ihre Produkte korrekt gekennzeichnet sind und alle Informationen im Shop leicht zugänglich sind. Verstöße können zu hohen Bußgeldern, Rückrufen und rechtlichen Konsequenzen führen. Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der Vorschriften ist daher essenziell.