06.09.2024

Barrierefreiheit auf Praxis-Webseiten: Anforderungen für Praxen bis 28. Juni 2025

Barrierefreiheit auf Praxis-Webseiten

Barrierefreiheit auf Praxis-Webseiten

Mit dem Betriebsverfassungsmodernisierungsgesetz (BFSG 2025) wird die Barrierefreiheit von Webseiten in den Fokus gerückt. Arztpraxen, die eine Webseite betreiben, sind verpflichtet, ihre Seiten so zu gestalten, dass sie für alle Patienten – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich sind. Diese Verpflichtung ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch eine wichtige Maßnahme, um die Patientenzufriedenheit zu steigern und eine breitere Zielgruppe zu erreichen.

Warum Barrierefreiheit für Praxis-Webseiten wichtig ist

Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es allen Patienten, auf die Inhalte und Funktionen der Praxis-Webseite zuzugreifen. Das betrifft insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Arztpraxen bieten oft Online-Terminvereinbarungen oder wichtige Informationen zu Sprechzeiten und Behandlungsangeboten an – diese müssen für alle zugänglich sein.

Barrierefreiheit sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Einschränkungen die Webseite nutzen können, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher. Zudem stärkt eine barrierefreie Webseite das Vertrauen in die Praxis und signalisiert, dass die Bedürfnisse aller Patienten ernst genommen werden.

Anforderungen an Praxis-Webseiten bis 28. Juni 2025

Nach dem BFSG 2025 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) müssen Praxis-Webseiten die folgenden Punkte erfüllen, um als barrierefrei zu gelten:

  1. Alt-Texte für Bilder: Alle visuellen Inhalte, wie Bilder und Grafiken, müssen mit beschreibenden Alt-Texten versehen sein. Diese Texte werden von Screenreadern für sehbehinderte Nutzer vorgelesen.
  2. Klare und einfache Navigation: Eine übersichtliche und gut strukturierte Menüführung ist essenziell. Die Webseite muss auch vollständig mit der Tastatur bedienbar sein, damit Menschen mit motorischen Einschränkungen problemlos navigieren können.
  3. Hoher Kontrast und Lesbarkeit: Die Texte müssen sich farblich deutlich vom Hintergrund abheben. Ein hoher Kontrast sorgt dafür, dass auch Menschen mit Sehschwächen die Inhalte problemlos lesen können.
  4. Zoom-Funktion und responsive Gestaltung: Die Inhalte der Webseite sollten verlustfrei vergrößert werden können. Die Seite muss auf mobilen Geräten genauso gut funktionieren wie auf Desktops.
  5. Barrierefreie Formulare: Die Online-Terminvereinbarung und andere Formulare auf der Webseite müssen barrierefrei und leicht verständlich gestaltet sein. Das betrifft sowohl die Bedienbarkeit als auch die Verständlichkeit von Fehlermeldungen.

Die Bedeutung einer barrierefreien Online-Terminvereinbarung

Eine barrierefreie Online-Terminvereinbarung ist eine zentrale Funktion auf Praxis-Webseiten. Patienten müssen in der Lage sein, Termine ohne Hindernisse online zu buchen. Das bedeutet, dass die Terminbuchungsformulare klar strukturiert und leicht verständlich sein müssen. Zudem sollte die Seite auch ohne Maus vollständig bedienbar sein – für Nutzer mit motorischen Einschränkungen ist dies besonders wichtig.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Praxen, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit bis 2025 nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder. Darüber hinaus kann eine nicht barrierefreie Webseite das Vertrauen der Patienten beeinträchtigen und dazu führen, dass potenzielle Patienten abgeschreckt werden. Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, das Praxisimage zu verbessern und die Reichweite zu erhöhen.

Jetzt handeln für eine barrierefreie Praxis-Webseite

Mit dem BFSG 2025 sind Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil, sondern verbessern die Benutzerfreundlichkeit der gesamten Webseite. Durch die Anpassung der Webseite an die Anforderungen der Barrierefreiheit können Praxen das Vertrauen ihrer Patienten stärken und ihre Online-Reichweite erhöhen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Webseite zu optimieren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Patientenzufriedenheit nachhaltig zu steigern.

Um herauszufinden, ob Ihre Praxis von den neuen Regelungen des BFSG 2025 betroffen ist, können Sie unseren BFSG 2025-Test machen. Dieser Test zeigt Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.

Hier geht's zum Test: Ist eine BFSG 2025-Umsetzung in Ihrer Praxis notwendig?

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Quelle: https://bfsg-gesetz.de/#faq

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