Mit dem Betriebsverfassungsmodernisierungsgesetz (BFSG 2025) wird die Barrierefreiheit von Webseiten in den Fokus gerückt. Arztpraxen, die eine Webseite betreiben, sind verpflichtet, ihre Seiten so zu gestalten, dass sie für alle Patienten – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich sind. Diese Verpflichtung ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch eine wichtige Maßnahme, um die Patientenzufriedenheit zu steigern und eine breitere Zielgruppe zu erreichen.
Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es allen Patienten, auf die Inhalte und Funktionen der Praxis-Webseite zuzugreifen. Das betrifft insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Arztpraxen bieten oft Online-Terminvereinbarungen oder wichtige Informationen zu Sprechzeiten und Behandlungsangeboten an – diese müssen für alle zugänglich sein.
Barrierefreiheit sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Einschränkungen die Webseite nutzen können, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher. Zudem stärkt eine barrierefreie Webseite das Vertrauen in die Praxis und signalisiert, dass die Bedürfnisse aller Patienten ernst genommen werden.
Nach dem BFSG 2025 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) müssen Praxis-Webseiten die folgenden Punkte erfüllen, um als barrierefrei zu gelten:
Eine barrierefreie Online-Terminvereinbarung ist eine zentrale Funktion auf Praxis-Webseiten. Patienten müssen in der Lage sein, Termine ohne Hindernisse online zu buchen. Das bedeutet, dass die Terminbuchungsformulare klar strukturiert und leicht verständlich sein müssen. Zudem sollte die Seite auch ohne Maus vollständig bedienbar sein – für Nutzer mit motorischen Einschränkungen ist dies besonders wichtig.
Praxen, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit bis 2025 nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder. Darüber hinaus kann eine nicht barrierefreie Webseite das Vertrauen der Patienten beeinträchtigen und dazu führen, dass potenzielle Patienten abgeschreckt werden. Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, das Praxisimage zu verbessern und die Reichweite zu erhöhen.
Mit dem BFSG 2025 sind Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil, sondern verbessern die Benutzerfreundlichkeit der gesamten Webseite. Durch die Anpassung der Webseite an die Anforderungen der Barrierefreiheit können Praxen das Vertrauen ihrer Patienten stärken und ihre Online-Reichweite erhöhen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Webseite zu optimieren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Patientenzufriedenheit nachhaltig zu steigern.
Um herauszufinden, ob Ihre Praxis von den neuen Regelungen des BFSG 2025 betroffen ist, können Sie unseren BFSG 2025-Test machen. Dieser Test zeigt Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.
Hier geht's zum Test: Ist eine BFSG 2025-Umsetzung in Ihrer Praxis notwendig?
Quelle: https://bfsg-gesetz.de/#faq