26.06.2025

Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025:
Wann drohen Strafen – und wen betrifft das überhaupt?

Barrierefreiheit ab 2025: Wann drohen Strafen

Barrierefreiheit ab 2025: Wann drohen Strafen

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie wird zunehmend zur Pflicht. Doch was bedeutet das konkret? Müssen nun alle Websites und Online-Shops barrierefrei sein? Und was passiert, wenn man das Thema ignoriert? In diesem Beitrag klären wir, wann Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtend ist und mit welchen Strafen Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 rechnen müssen.

Barrierefreiheit
Was ist Barrierefreiheit im Web überhaupt?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte – also Websites, Apps, PDFs oder Software – auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Alternativtexte für Bilder

  • Tastatur-Navigation ohne Maus

  • Kontraste und Schriftgrößen

  • Screenreader-Kompatibilität

  • Leichte Sprache

Rechtslage
Aktuelle Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist das Thema Barrierefreiheit gesetzlich geregelt – allerdings nicht für alle gleichermaßen:

1. Öffentliche Stellen (Behörden, Kommunen etc.)

Diese sind bereits verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – und zwar nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV 2.0. Hier wird regelmäßig kontrolliert, und bei Verstößen kann es zu behördlichen Anordnungen und öffentlicher Kritik kommen.

2. Private Unternehmen

Bislang gab es hier kaum konkrete Pflichten – das ändert sich jedoch ab dem 28. Juni 2025. Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

BFSG
Ab wann wird Barrierefreiheit zur Pflicht – und was droht bei Verstößen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Ab dem 28. Juni 2025 gilt:

  • Digitale Dienstleistungen und Produkte müssen barrierefrei nutzbar sein – etwa:

    • Online-Shops

    • Geldautomaten und Banking-Portale

    • E-Book-Reader

    • Ticketautomaten

    • Apps und Webseiten im Dienstleistungsbereich

  • Es betrifft alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro.

  • Was passiert bei Verstößen?

    • Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €.

    • Behörden dürfen zudem Anordnungen erlassen oder Produkte vom Markt nehmen.

    • Auch Abmahnungen durch Verbraucherschützer oder Betroffene sind denkbar.

Ja
Es gibt Ausnahmen!

Ja – sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, weniger als 2 Mio. € Umsatz) sind vom BFSG ausgenommen. Aber Achtung: Auch hier kann eine freiwillige Umsetzung sinnvoll sein – schon allein, um sich rechtlich abzusichern (Stichwort: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Fazit
Jetzt handeln lohnt sich

Die gesetzliche Lage zur Barrierefreiheit wird strenger – und das ist gut so. Denn digitale Teilhabe sollte selbstverständlich sein. Wer sich frühzeitig vorbereitet, spart später Zeit, Geld und Ärger. Für Unternehmen mit digitalen Angeboten heißt das: Jetzt auf Barrierefreiheit prüfen – am besten mit professioneller Unterstützung.

Tipp:

Die Zukunft des Webs ist nicht lauter, sondern gezielter. Wer 2026 vorn mitspielen will, braucht kein schweres Toolset – sondern ein gutes Gespür für Technik, Haltung und Reduktion.

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